alte News aus dem Fastnachstministerium:

Bericht vom 30.10.2015 Uhr 05:06

"SCHWARZMARKT - Kartenvorverkauf / Fingerscan / Personalausweis"

Das Bundesfastnachtsministerium (BFM) hat seine „recht kurze“ Sommerpause am heutigen Tag beendet ( 2 Tage früher als geplant ! ) und folgende Pressemitteilung bekannt gegeben:

„ Um in Zukunft den illegalen Schwarzmarkt für Sitzungskarten im vorderen Rheingau besser in den Griff zu bekommen, sind die Vereine dazu aufgefordert, jeden Karteninhaber mittels Fingerscan und Personalausweis zu registrieren. Diese persönlichen Daten müssen die jeweiligen Vereine streng vertraulich behandeln. Die Weitergabe oder der Verkauf dieser persönlichen Daten ist strengstens verboten. Etwaige Kontrollen an Vorverkaufstagen oder Vorverkaufsstellen behält sich das BFM vor. Verstöße gegen die Registrierung, werden mit Fastnachtsstrafen bis zum 5 Jahren Sitzungsverbot bestraft. „

Der erste Vorsitzende Dominic Käbe reagiert auf die Mitteilung wie folgt:

 

„ Wir werden die Vorgaben erfüllen und sehen den Kontrollen gelassen entgegen. Der O.C.V. wird am Vorverkaufstag (28. November 2015) die Registrierung aller Personen vornehmen und die Personalausweisdaten erfassen.

Ich fordere hiermit jeden auf, der zum Vorverkauf kommt seinen Personalausweis mit zu bringen. Ohne Ausweis keine Karten. Bitte beachtet dass der Fingerscan nur mit sauberen Händen funktioniert, deshalb bitten wir Euch zu Hause die Finger gründlich zu waschen. Selbstverständlich kann auch wie in den letzten Jahren mehrere Karten pro Person gekauft werden. Den Fingerabdruck, der entsprechenden Personen kann gerne als Wachsabdruck mitgebracht werden.“

 

Auf einen ruhigen und stressfreien Kartenvorverkauf freuen wir uns.

 

 

Euer Büttenminister vom O.C.V.

 

Bericht vom 26.02.2015 Uhr 23:06

"Sommerpause im Februar / Ordenjahrbuch / Fastnachturlaubsbilder"

Das Bundesfastnachtsministerium (BFM) hat am heutigen Tag an alle Fastnachtsvereine eine Mitteilung herausgegeben, das die Vereinsarbeit trotz Sommerpause (Wenn Beamte im Februar bereits von Sommerpause reden, dann weiß man dass dort Mahlzeit wichtiger ist als Umsatz) nicht einschlafen darf (wenn man sich mit Schlafen auskennt, kann man auch einfacher darüber reden).

 

Die Vereine sind verpflichtet ein Ordenjahrbuch zu erstellen und Fastnachturlaubsbilder zu sammeln, die im September prämiert werden sollen.

 

Der Pressesprecher vom O.C.V. Tobias Q. aus Oberwalluf hat dazu folgende Meinung: „Es ist ja schön und gut, das auch außerhalb der 5. Jahreszeit der Verein leben soll, aber das sollten doch bitte Leute sagen, die wissen das in den restlichen 4. Jahreszeiten gearbeitet wird und nicht nur beim Stammtisch am Sonntag. Ich bin froh dass das Fastnachtministerium „ zur Sommerpause“, also per sofort, nur noch bedingt besetzt ist und deshalb bis zum Kampagnen Start, nur noch wenig für Aufsehen erregen wird. Ich wünsche allen eine schöne Sommerpause J, die es beim O.C.V. nicht geben wird. Wir werden alle Auflagen erfüllen und bin gespannt wie die Internetnarrhalla das Thema aufgreift. Bitte denkt Alle an unser Grillfest am 13.06.2015 am üblichen Platz“.

Bericht vom 27.01.2015 Uhr 4:44

"Für den O.C.V. wird es eng, kein Ballett keine Sitzungen"

Das Bundesfastnachtsministerium (BFM) hat nach internen Unstimmigkeiten mit dem O.C.V. sein Ministerium wieder geöffnet und durch eine Hintertür dem O.C.V. eine „fast“ unüberwindbare Aufgabe gestellt.

 

Nach dem das BFM den Streit mit dem O.C.V. niedergelegt hat, versucht es erneut dem O.C.V. massiv zu schaden.

Ein noch in dieser Woche beantragtes Gesetz soll den O.C.V. vor eine „unlösbare“ Aufgabe stellen und viele Fastnachtsitzungen noch adjektiver machen.

Hier der Gesetzesentwurf der am 31.1.2015 vor dem hässliches Verwaltungsgericht in Karlsstimmung beschlossen werden soll:

 

Jeder Fastnachtsverein, der eine Sitzung veranstaltet, muss ab 1.2.2015 ein eigenes Männerballett haben und auftreten lassen. Das Männerballtet muss aus mindestens 6 Männern estehen. Das Gesamtgewicht aller Akteure muss mindestens 1000Pfund betragen.

Dieses unbedingt einzuhalten Mindestgewichtsmaß, darf nicht durch Zusatzgewichte oder ähnlichem ausgeglichen werden. Waschbrettbäusche und Axellanghaar-Frisuren sind strikt verboten. Das Mindestgewichtsmaß muss durch eine eigens im Verein zu gründende Sonderkommision geprüft werden.

 

So und jetzt ??? Die Sexletten gibt’s nicht mehr, bzw. sind max. für die Seniorensitzung geeignet und Männer die diese Gesetzeslücke ( Lücke?? ist aber niedlich gesagt) stopfen können gibt’s höchstens in Dickschied oder in Schwermeersdorf und Sonderkommission ?? Könnte beim O.C.V. höchstens die Mettbrötchenschmierabteilung übernehmen, denn die kennen sich aus mit Fettstückchen.

 

Das Gesetz stellt für den O.C.V. vor eine „fast unlösbare „ Aufgabe……

……..denkt die ganze Fastnachtsregion.

 

Es gibt schon Vereine, die einen direkten Zugang zum Wasser haben, die bereits den Untergang vom O.C.V. herbeischwören und sich in Zukunft wieder auf mehr Publikum in Ihren Sitzungen freuen.

Doch der O.C.V. wäre nicht der O.C.V., wenn er nicht auch diese Aufgabe lösen würde.

 

Der O.C.V. stellt ab sofort wieder ein Männerballett (apropos stellen?? Bitte denkt daran beim Bühnenaufbau, etwas mehr Holz „unter“ zu stellen.).

Männerballett ?? Kann doch gar nicht sein?? Sagt nicht de Neumann Horst holt seinen Monokini wieder aus dem Schrank und lässt Sprünge folgen? NEIN !! Keine Angst in den ersten Reihen.

 

Die NINIFEEN sind da!!!

 

Feen ?? sind doch zarte durch die Luft schwebende Geschöpfe, die mit Leichtigkeit und graziösen Bewegungen eine Pirouette nach der anderen drehen.

 

Deshalb ja Feen, NINIFEEN (ninifeen.de)

 

Wikipedia erklärt den Begriff Feen:

 

Feen sind nach romanischer und keltischer Volkssage geisterhafte, mit höheren Kräften begabte Fabelwesen, die sowohl weiblich als auch männlich sein können. Begriff und Name entwickelten sich aus den römischen Schicksalsgöttinnen, den Fata (vgl. Parzen), lat. Fatua, ital. Fata, span. Hada, franz. Fée. In der deutschen Poesie des Mittelalters kommen sie unter dem Namen Feien oder Feinen vor und sind mythologisch mit den so genannten weißen Frauen und den Nornen verwandt. Im slawischen Raum sind sie als Wilen bekannt, im inselkeltischen als Sidhe.

 

Zur Definition von Wikipedia tun sich einige Fragen auf:

 

  1. „sowohl weiblich als auch männliche“

Antwort: Hat ich mir doch gleich gedacht, dass der eine Typ eine Frau ist.

 

  1. „ mit höheren Kräften“

Antwort: Deswegen ja einen massiveren Unterbau der Bühne als sonst.

 

  1. „begabte Fabelwesen“

    Antwort: Hier schaltet sich Wikipedia wieder ein und erklärt den Begriff Begabung:

 

Mit Begabung oder Talent wird eine besondere Leistungsvoraussetzung einer Person auf einem bestimmten Gebiet bezeichnet. Bei dieser Leistungsvoraussetzung handelt es sich üblicherweise um eine oder mehrere überdurchschnittliche Fähigkeiten („Vermögen“) auf diesem Gebiet.

 

Talent, Begabung, besonderes Leistungsvermögen, Leistungsvoraussetzung, mehrere überdurchschnittliche Fähigkeiten und und und…

 

Der O.C.V. zeigt dem BFM die kalte Schulter und der ganzen Fastnachtsregion das auch in diesem Jahr wieder damit zu rechnen ist, dass die 3fach ausverkaufte Saalfastnacht vom O.C.V. ein voller Erfolg wird.

Der Pressesprecher vom O.C.V. Tobias Q. aus Oberwalluf merkt an: „ Eine Multifunktionshalle mit Tribünen muss her sonst müssen wir im nächsten Jahr noch an Aschermittwoch eine Sitzung halten. Ich bin gespannt auf die Ninifeen, mit diesem Bericht haben wir den Druck vielleicht etwas erhöht, aber keine Angst wir werden Massivholz verwenden“.

 

Euer Büttenminister vom O.C.V.

Bericht vom 1.12.2014 Uhr 4:44

"Der O.C.V. hat hier vorrübergehend abgeschlossen."

Das Bundesfastnachtsministerium (BFM) hat nach internen Unstimmigkeiten mit dem O.C.V. sein Ministerium vorrübergehend geschlossen.

Durch eine Gesetzeslücke ist der O.C.V dem BFM auf die Spur gekommen und hat deutliche interne Unstimmigkeiten aufdecken können.

 

Der Pressesprecher vom O.C.V.

Tobias Q. aus Oberwalluf hat dazu eine eindeutige Meinung:

“Wir wollen vorerst nicht von Korruption sprechen, aber es ist schon verdammt nah an einer CD.

Da wir derzeit eine absolut exponierende Stellung in diesem außergerichtlichen Verfahren haben, liegt es allein an uns, wann das Ministerium wieder öffnet. Aber sicher ist, das in diesem Jahr hier kein Dixi-Klo oder Zugwagen mehr genehmigt wird. Wenn die so weiter machen, dann können die den ganze Prachtbunger nach Weihnachten mit dem Tannenbaum abreißen, so lassen mir uns nicht die Bonbons aus dem Hals klauen und die Marmelade aus em Krebbel. Ohne uns geht nix mehr. Wir können im nächsten Jahr auch nur dicke Bagge machen und die Klos verstopfen. Nicht mit uns, bei uns zählt noch ein Red en Red und en Gardedanz ein Danz im Garde. Vorerst wollen mir se nicht rauslasse.“

Bericht vom 1.11.2014 Uhr 1:52

"Mit dem Handy komme ich an Karten und muss dafür richtig fit sein?"

Das Bundesfastnachtsministerium hat dem OCV ein neues Kartenbestellsystem auferlegt.

 

Der OCV wird für die neue Kampagne 2015 auf ein neues Kartenbestellsystem "OCV Karten 2.0" umsteigen. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Auseinandersetzungen kam, wird zur diesjährigen Kampagne auf ein bewährtes Barcode Scanner System zugegriffen. Dieses System hat bereits schon in den großen Sitzungen der Mainzer Fastnacht eingehalten und soll deshalb auch in diesem Jahr für den OCV zur Verfügung stehen.

 

Wie funktioniert dieses System? Zur Funktion und Handhabung dieses System ist folgendes zu sagen: Die Narrhalla wird in diesem Jahr mit Scanner Codes bestuhlt. An allen Stühlen werden diese aufgeklebt und für jeden sichtbar und zugänglich sein (siehe Bild). Diese Scanner Codes können dann per Smartphone und entsprechender Scann App gescannt werden. Die App wird sowohl für Android als auch IOS Geräte zur Verfügung stehen. Mit dem Kauf dieser speziellen App ist auch gleichzeitig der Eintritt enthalten. Die App wird in den nächsten Tagen auf unsere Internetseite oder im ÄbbStore  unter der Suchbegriff "OCV Karten 2.0" zur Verfügung stehen und kostet 11,11 €. Bei mehrfach Scannungen werden selbstverständlich weiter 11,11 € fällig.

Um den verschiedenen Altersklassen gerecht zu werden, dürfen Personen ab 50 Jahren, 5 Sekunden früher die Halle betreten, Personen ab 60 Jahren, 6 Sekunden usw.

Des Weiteren werden wir am Treppenaufgang geschultes Personal platziert, das eventuelle Fouls, Handgreiflichkeiten oder ähnliches mit einer Sitzungskarte des N.C.V bestraft. 

 

Welchen Vorteil hat dieses Kartensystem? Wir erhoffen uns im Vorfeld einen gerechten Kartenvorverkauf. Des Weiteren können wir dadurch den Schwarzmarkt, der in den letzten Jahren vermehrt zugenommen hat, reduzieren bzw. letztendlich stoppen. Die Weitergabe des Scanner Codes ist nämlich nicht möglich, da dieser personalisiert ist. Dies ermöglicht uns auch in der Zukunft, unsere Stammgäste zu kanalisieren. Aufgrund der Tatsache, dass viele ältere Herrschaften keine Smartphones besitzen, wird auf dieses System bei der Seniorensitzung natürlich in dieser Kampagne vorerst verzichtet. Sollte sich dieses System in diesem Jahr bewähren, wird in den darauffolgenden Jahren auf den teureren, aber doch qualitativen und sicheren QR Quote umgestiegen. Das würde dann auch bedeuten, dass die Seniorensitzung zukünftig über dieses Kartensystem abgewickelt wird.

                                                                                                                 

Was muss ich im Vorfeld tun um auch Karten zu bekommen? Versucht im Vorfeld, Steigerungsläufe zu trainieren. Da die ersten 20 Meter im Vereinshaus, aus Treppen bestehen, schlagen wir Hindernisläufe und Treppenläufe vor zu trainieren. Am besten Einhändig, denn am Tag der Entscheidung müsst Ihr das Smartphone griffbereit haben.

 

Der OCV freut sich bereits jetzt schon auf die Herausforderung, die dieses neue Bestellsystem mit sich bringt und ist überzeugt, für alle Parteien einen großen Benefiz zu erlangen.

Wir sind froh, im Zeitalter der Smartphones angekommen zu sein.

Bericht vom 1.10.2014 Uhr 1:45

"Sektsteuer für Berliner – Den Hauptstädtern geht’s an das Portmonee? "

Einem Bericht zufolge soll bereits zum 1. November 2014, eine Sektsteuer für alle Berliner gelten.

 

Manch einer aus dem Örtchen unter uns am Rhein gelegen, denkt jetzt, ach du liebes bisschen, die aus der Hauptstadt zahlen doch sowieso so viel.

 

Wir klären auf:

Da mittlerweile fast 35 % der gefüllten Berliner, Berliner sind immer gefüllt, sollte auch nur ein Test sein, nicht mit Marmelade sondern mit Weinschaum in den Verkauf gehen, soll eine

33,3 % ige Erhöhung auf jeden Krebbel erfolgen. Berliner muss es lauten, nicht Krebbel.

Ja ist ja gut.

 

Wikipedia erklärt die Sektsteuer auch Schaumweinsteuer genannt:

Die Schaumweinsteuer (auch Sektsteuer genannt) ist eine Bundessteuer in Deutschland und zählt nach § 1 Abs. 1 SchaumwZwStG zu den Verbrauchsteuern. Sie gilt allgemein für Schaumwein, aber auch für andere Spirituosen mit einem bestimmten Alkoholgehalt und ist abhängig von der Füllmenge.

 

Aha. Auf die Füllung kommt es also an.

 

Die Folgen: Jeder Berliner mit Schaumweinfüllung, wird in Zukunft mit der Abkürzung  „Vol.“ (Volumenprozent) und der genauen Prozentangabe bedruckt. Da die Bedruckung eines Berliner mit leichtem Druck erfolgen muss, wird zukünftig ein Stopfen, das Befüllungsloch schließen.

Dieser Stopfen/Verschluss wird aus Kunststoff sein und muss wegen Verschluckungsgefahr ebenfalls auf dem Berliner als Warnhinweis mittels Druck angebracht sein. 

 

Nochmal für unsere Freunde etwas südlicher gelegen. Wenn Ihr also in Zukunft mal einen Berliner trefft, begrüßt Ihn mit den Worten: „ Euch kenne ich, Ihr habt doch vorne den Alkoholgehalt drauf stehen und hinten ein Plastikstopfen das nichts rausläuft.“

Dann habt ihr einen Freund fürs Leben gefunden.      

Bericht vom 1.9.2014 Uhr  01:11

"Schunkeln bringt bares Geld"

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, mit sofortiger Wirkung das Schunkeln als Leibesertüchtigung zu fördern.

 

Es wurden bereits Termine festgelegt, an denen erfahrene Carnevalisten ausgewählten Ministeriums- und Krankenkassenmitarbeitern die Technik des Schunkelns vorführen werden.

 

Das korrekte Ausführen der Schunkelbewegung stärkt die komplette Rumpfmuskulatur und sorgt für Beweglichkeit bis ins hohe Alter. Wichtig für einen perfekten Bewegungsablauf ist darüber hinaus die passende Musik – beliebte Gassenhauer wie „Ich hab den Vater Rhein in seinem Bett gesehen“ oder „Wer soll das bezahlen“ sind die Grundlage, um sich in die Thematik einfühlen zu können.

 

Vergessen sie Rumba, Lumumba oder Zumba – Schunkeln wird der neue Trend!

 

In Grundkursen wird die Hauptbewegung vorgestellt – das Schunkeln im Takt nach Links und Rechts. In Planung sind allerdings auch schon Fortgeschrittenenkurse, mit Schunkelbewegungen nach vorn und zurück mit dem Gesicht nach vorn oder, völlig verrückt, in der Polonaisen-Haltung.

 

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden angehalten, außer den Kursen, die selbstverständlich auch bei der ISK (Industrie- und Schunkelkammer) angeboten werden, auch Eintrittskarten für Carnevalsveranstaltungen zu bezuschussen. Das hierfür nötige Formular wird in den nächsten Tagen auf der Internetpräsenz der jeweiligen Krankenkasse (unter dem Reiter „ Schunkelzuschuss) zum Download bereitstehen. Geplanter Zuschussbetrag beträgt ca. 11,1%.

 

Allerdings gibt es auch Kritiker. Durch den allzu nahen Körperkontakt der Schunkelnden, könnte es zur Übertragung von Husten, Schnupfen und Heiserkeit kommen, führen diese ins Feld. Befürworter halten dem entgegen, dass durch den, bei diesen Veranstaltungen völlig üblichen, Genuss von alkoholischen Getränken jeglicher Erreger im Keim erstickt und abgetötet würde. Darüber hinaus ist auch die Geselligkeit ein weiterer Wohlfühlfaktor, den es zu unterstützen gelte.

 

Eine erste Reaktion des OCV verweist auf die für die nächste Kampagne angesetzten Veranstaltungen.

Bericht vom 1.8.2014 Uhr  05:47

"Lebensmittel wegwerfen verboten"

 

Die Bundesregierung hat in einer Sondersitzung beschlossen, dass das Wegwerfen von Lebensmittel zum 01.01.2015 verboten wird.

Diese bahnbrechende Entscheidung lässt nicht nur die regionalen Entsorgungsbetriebe aufschrecken und alle Restmülltonnen in den Ruhestand gehen, sondern ist ein schwerwiegender Eingriff in den Ablauf eines traditionellen Fastnachtumzuges.

 

Bonbons, Popcorn, Lutscher vom Wagen wegwerfen verboten? und jetzt…

 

Die ersten Fastnachtsvereine haben bereits reagiert und die Definition von WEGWERFEN genauer unter die Lupe genommen.

 

WEGWERFEN: Wenn man etwas weg wirft, hat das eine im Bogen verlaufende Armbewegung zur Folge. Wegwerfen ist nur dann erfüllt, wenn der Weg des geworfenen Gegenstandes am Boden oder an einem Ort endet, der dem Mensch aus hygienischen Gründen, das Aufheben nicht zusagt: „ Des heeb isch nit mehr uff“.

 

Demzufolge bieten die ersten Fastnachtsvereine „Fangkurse an“ damit jeder ausreichend geschult wird die vom Wagen in die Massen geworfenen Lebensmittel zu fangen.

Speziell für Kinder haben einige Vereine bereits gewisse Vorrichtungen an den Fastnachtswagen angebracht, die in Zukunft über Rutschen ähnliche Schienen das Wurfgut Rutschgut direkt in die Tüten gleiten lässt. Somit ist keine Wurfbewegung vorhanden und kein Tatbestand erfüllt.

 

Im vorderen Rheingau hat sich bereits eine kleine Dorfgemeinde, NW (Nicht Wegwerfen) zusammengetan, um die Einhaltung des neuen Gesetzes zum 01.01.2015, bei ortsnahen Veranstaltungen kontrollieren zu wollen.

Ein kleiner Gruß von der Hauptstadt OW (Ohne Werfen).

Bericht vom 1.7.2014 Uhr 14:45

"Die Bundesregierung plant eine Abgabe für Konfetti"

 

Einem Bericht zufolge soll bereits zum 11. November diesen Jahres, eine Abgabesteuer auf Konfetti erhoben werden. Die örtlichen Ordnungsämter werden angehalten, Konfettisünder mit einem Bussgeld für freifliegendes Konfetti ab einem m² Bodenverunreinigung, mit

€ 11,-- zu ahnden. 

Mit einem Bodenbedeckungs-messgerät, sollen die ersten Ämter Anfang Oktober

ausgestattet werden.

 

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Kontaktdaten:

Carneval-Verein

Oberwalluf 1899 e.V.

Dominic Käbe
Paradiesstraße 7
65396 Walluf

Tel: 06123-7932370

Mail: OCV-Freunde@gmx.de

Seidegucker seidemm 01.07.2014:

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